Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,2, Rheinische Fachhochschule Köln (FB Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Der E-Commerce hat das Potential, eine der bedeutendsten Entwicklungen des 21. Jahrhunderts darzustellen. Den Steuerverwaltungen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie müssen entscheiden, ob die geltenden Steuervorschriften und -prinzipien auf E-Commerce Transaktionen anwendbar sind oder ob hierfür steuerliche Sondervorschriften gelten sollen. Dabei können Steuern prohibitiv wirken oder eine Entwicklung unterstützen1. Natürliche bzw. juristische Personen, die im Inland ansässig sind, sind gem. § 1 Abs. 1 S. 1 EStG bzw. gem. § 1 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Somit unterliegen alle ihre Einkünfte, unabhängig von ihrer Quelle, der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Bei Personen, die nicht im Inland ansässig sind, besteht nur dann eine Steuerpflicht, wenn die Einkünfte einen im Gesetz festgelegten Inlandsbezug haben. Es wird somit nicht auf die Person des Einkunftserzielers abgestellt (im Gegensatz zur unbeschränkten Steuerpflicht), sondern auf das Besteuerungsobjekt, die inländischen Einkünfte.2 Im Rahmen der gewerblichen Einkünfte [zu denen im wesentlichen auch die Einkünfte in Verbindung mit E-Commerce Transaktionen gehören] dürfte die Existenz einer Betriebsstätte die wohl bedeutendste Inlandsanknüpfung darstellen3. In der vorliegenden Arbeit soll die Frage nach dem Vorliegen einer Betriebsstätte im Zusammenhang mit dem E-Commerce näher untersucht werden. Dabei soll insbesondere an folgenden, internetspezifischen Besonderheiten überprüft werden, ob diese zur Annahme einer Betriebsstätte führen können4: · Host-Computer (Internet-Server) · Homepage als virtuelle Betriebsstätte · Computer des Kunden (Client) [...] 1 Vgl. Portner, Steuerliche Aspekte, S. 118. 2 Vgl. Strunk (Hrsg.), Steuern und E-Commerce, S. 47. 3 S. a. Kessler (Hrsg.), Neue Medien, Teil 5/5.1.2. S. 4. 4 Vgl. Strunk (Hrsg.), Steuern und E-Commerce, S. 53.
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