Mit dieser Untersuchung will der Autor aus rechtsvergleichender Perspektive Einblicke in das italienische Bilanzrecht vermitteln. Dieses hat sich - obwohl in derselben gläubigerschutzorientierten Tradition wie das deutsche Recht wurzelnd - bereits seit 1991 ungleich stärker als hierzulande den informationsbasierten, internationalen Rechnungslegungsstandards der IAS/IFRS geöffnet. Insoweit kann ein Blick nach Italien Erkenntnisgewinne gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Reformbemühungen des deutschen Gesetzgebers liefern. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den Gewinnausweisvorschriften. Das italienische Bilanzrecht zeigt hierbei, dass Zahlungsbemessungsfunktion und Informationsfunktion des Jahresabschlusses, insbesondere über den Gebrauch von Ausschüttungssperren und höhere Transparenzanforderungen, bei partieller Öffnung für die IAS/IFRS nach wie vor in einem einheitlichen Rechenwerk miteinander verbunden und zum Ausgleich gebracht werden können.