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Der deutsche Krankenhausmarkt befindet sich im Wandel. Im Rahmen der Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens nimmt der Begriff des Wettbewerbs eine immer wichtigere Rolle ein. Zwar sind Krankenhäuser Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch wird die Materie maßgeblich durch die Planungs- und Mitfinanzierungsverantwortung der Länder geprägt, die derzeit wieder Gegenstand rechtspolitischer Kontroverse ist. Der Rechtsschutz ist einer der praxisrelevantesten Bereiche des Krankenhausrechts. In dieser Arbeit werden insbesondere Fragen des Konkurrentenrechtschutzes…mehr

Produktbeschreibung
Der deutsche Krankenhausmarkt befindet sich im Wandel. Im Rahmen der Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens nimmt der Begriff des Wettbewerbs eine immer wichtigere Rolle ein. Zwar sind Krankenhäuser Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch wird die Materie maßgeblich durch die Planungs- und Mitfinanzierungsverantwortung der Länder geprägt, die derzeit wieder Gegenstand rechtspolitischer Kontroverse ist. Der Rechtsschutz ist einer der praxisrelevantesten Bereiche des Krankenhausrechts. In dieser Arbeit werden insbesondere Fragen des Konkurrentenrechtschutzes behandelt. Dabei wird neben den sektoralen Konkurrentenklagen auch auf die Konkurrenzsituation im transsektoralen Bereich eingegangen. Zudem werden allgemeine Fragen des Krankenhausrechts diskutiert, so dass die Arbeit auch als krankenhausrechtliches Nachschlagewerk genutzt werden kann.

Rezensionen
Aus den Rezensionen:

"... Besonders gelungen ist das abschließende 5. Kapitel zum Rechtsschutz im Krankenhausrecht ... In jedem Fall bilden die durchdachten, systematisch klaren und prägnanten Ausführungen des 5. Kapitels eine Fundgrube für alle, die sich mit der Frage des Konkurrenzschutzes von Krankenhäusern befassen wollen. Ein Stichwortverzeichnis böte ... Lesern zwar noch einen zusätzlichen Gewinn. Aber auch ohne diesen - für eine Dissertation unüblichen - Service empfiehlt sich die Lektüre des Buchs, das von Schriftbild und Haptik her einen rundherum ansprechenden Eindruck macht, in jeder Hinsicht." (Thomas Bohle, in: GesR GesundheitsRecht, 20/November/2009, Issue 11, S. 561-ff.)