Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Das System der Altersversorgung setzt sich aus den drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge zusammen. Sozialpolitisches Ziel ist es, den bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsprozeß erreichten Lebensstandard während des Ruhestandes zu erhalten.
Die zur Zeit heftig geführten Auseinandersetzungen um die gesetzliche Rentenversicherung lassen diese als verläßliches Standbein der Alterssicherung ungeeignet erscheinen. Zudem sind der privaten Eigenvorsorge enge Grenzen gesetzt. Vor dem skizzierten Hintergrund wird verständlich, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - wie jeder andere Arbeitnehmer - an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert ist; dies gilt in verstärktem Maße für den beherrschenden Gesellschafter, da dieser keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, so daß die betriebliche Rente für ihn keine Ergänzung, sondern die einzige Versorgung darstellt. Zugleich wird aber auch deutlich, daß bei Gesellschafter-Geschäftsführern sorgfältig darauf zu achten ist, daß diese keine Vereinbarungen durchsetzen, die die Kapitalgesellschaft einem anderen Arbeitnehmer unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte. Wie jeder andere Vertrag zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter kann nämlich auch die Versorgungszusage steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie aus betrieblichem Anlaß und nicht vor dem Hintergrund gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit erteilt wurde. Stichwörter wie Pensionierungs- und Zusagealter, Rentendynamisierung, Finanzierbarkeit, Ernsthaftigkeit und Nur-Pension machen das Bemühen um eine klare Grenzziehung zwischen betrieblicher und gesellschaftsrechtlicher Veranlassung deutlich. Vor demHintergrund in jüngster Vergangenheit ergangener BFH-Rechtsprechung erscheint es geboten, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer kritisch zu prüfen und zu fragen, ob die jetzt geltenden Kriterien tatsächlich eine verläßliche Abgrenzung ermöglichen.
Das Ziel der Arbeit soll es sein, alle Kriterien bis auf die Finanzierbarkeit und die Angemessenheit der Höhe nach aus dem Voraussetzungskatalog des BFH zu eliminieren.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
TabellenverzeichnisV
AbkürzungsverzeichnisVI
1.Einleitung1
2.Allgemeines2
2.1Begriff der Pensionsverpflichtung2
2.2Begriff der Pensionsrückstellung2
3.Die formalen Kriterien des
6 a EStG3
3.1Schriftform3
3.2Vorbehaltlosigkeit4
3.3Zivilrechtliche Wirksamkeit4
3.3.1Zuständigkeit der Gesellschafter-Versammlung5
3.3.2Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot6
4.Die verdeckte Gewinnausschüttung7
4.1Allgemeine Begriffsbestimmung7 15
.2Sonderrecht für beherrschende Gesellschafter10
4.3Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung11
4.4Differenzierung zwischen Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach13
5.Ernsthaftigkeit13
5.1Grund für Prüfung der Ernsthaftigkeit13
5.2Prüfungskriterien14
5.2.1Vertragliches Pensionierungsalter14
5.2.2Erfüllbarkeit15
5.2.3Tatsächliche Durchführung16
5.2.3.1Verzicht17
5.2.3.2Abfindung18
5.2.4Wartezeit19
5.2.5Unverfallbarkeit20
5.3Kritik21
6.Erdienbarkeit21
6.1Begriffliche Herleitung21
6.2Die Zeitspanne der Erdienbarkeit22
6.3Zusagedauer23
6.4Nachträgliche Erhöhung der Pensionszusage25
6.5Kritik25
7.Finanzierbarkeit27
7.1Begriffliche Herleitung27
7.2Bilanzsprungrisiko28
7.2.1Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Zusage28
7.2.2Rückdeckun...
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Das System der Altersversorgung setzt sich aus den drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge zusammen. Sozialpolitisches Ziel ist es, den bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsprozeß erreichten Lebensstandard während des Ruhestandes zu erhalten.
Die zur Zeit heftig geführten Auseinandersetzungen um die gesetzliche Rentenversicherung lassen diese als verläßliches Standbein der Alterssicherung ungeeignet erscheinen. Zudem sind der privaten Eigenvorsorge enge Grenzen gesetzt. Vor dem skizzierten Hintergrund wird verständlich, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - wie jeder andere Arbeitnehmer - an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert ist; dies gilt in verstärktem Maße für den beherrschenden Gesellschafter, da dieser keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, so daß die betriebliche Rente für ihn keine Ergänzung, sondern die einzige Versorgung darstellt. Zugleich wird aber auch deutlich, daß bei Gesellschafter-Geschäftsführern sorgfältig darauf zu achten ist, daß diese keine Vereinbarungen durchsetzen, die die Kapitalgesellschaft einem anderen Arbeitnehmer unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte. Wie jeder andere Vertrag zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter kann nämlich auch die Versorgungszusage steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie aus betrieblichem Anlaß und nicht vor dem Hintergrund gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit erteilt wurde. Stichwörter wie Pensionierungs- und Zusagealter, Rentendynamisierung, Finanzierbarkeit, Ernsthaftigkeit und Nur-Pension machen das Bemühen um eine klare Grenzziehung zwischen betrieblicher und gesellschaftsrechtlicher Veranlassung deutlich. Vor demHintergrund in jüngster Vergangenheit ergangener BFH-Rechtsprechung erscheint es geboten, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer kritisch zu prüfen und zu fragen, ob die jetzt geltenden Kriterien tatsächlich eine verläßliche Abgrenzung ermöglichen.
Das Ziel der Arbeit soll es sein, alle Kriterien bis auf die Finanzierbarkeit und die Angemessenheit der Höhe nach aus dem Voraussetzungskatalog des BFH zu eliminieren.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
TabellenverzeichnisV
AbkürzungsverzeichnisVI
1.Einleitung1
2.Allgemeines2
2.1Begriff der Pensionsverpflichtung2
2.2Begriff der Pensionsrückstellung2
3.Die formalen Kriterien des
6 a EStG3
3.1Schriftform3
3.2Vorbehaltlosigkeit4
3.3Zivilrechtliche Wirksamkeit4
3.3.1Zuständigkeit der Gesellschafter-Versammlung5
3.3.2Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot6
4.Die verdeckte Gewinnausschüttung7
4.1Allgemeine Begriffsbestimmung7 15
.2Sonderrecht für beherrschende Gesellschafter10
4.3Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung11
4.4Differenzierung zwischen Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach13
5.Ernsthaftigkeit13
5.1Grund für Prüfung der Ernsthaftigkeit13
5.2Prüfungskriterien14
5.2.1Vertragliches Pensionierungsalter14
5.2.2Erfüllbarkeit15
5.2.3Tatsächliche Durchführung16
5.2.3.1Verzicht17
5.2.3.2Abfindung18
5.2.4Wartezeit19
5.2.5Unverfallbarkeit20
5.3Kritik21
6.Erdienbarkeit21
6.1Begriffliche Herleitung21
6.2Die Zeitspanne der Erdienbarkeit22
6.3Zusagedauer23
6.4Nachträgliche Erhöhung der Pensionszusage25
6.5Kritik25
7.Finanzierbarkeit27
7.1Begriffliche Herleitung27
7.2Bilanzsprungrisiko28
7.2.1Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Zusage28
7.2.2Rückdeckun...
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