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Unternehmensfinanzierungen mittels stiller Gesellschaften, partiarischer Darlehen und Genussrechten weisen sowohl typische Merkmale einer Eigen- als auch einer Fremdkapitalfinanzierung auf. Sie sind daher als mezzanine Kapitaltitel einzuordnen. Der Autor untersucht die rechtliche Abgrenzung und Einordnung dieser drei Finanzierungsinstrumente unter Berücksichtigung der historischen Entwicklungen, deren Analyse vorangestellt wird. Zudem setzt sich die Arbeit mit den typischen Problembereichen im GmbH-Recht auseinander, die durch den hybriden Charakter dieser Finanzierungsinstrumente entstehen:…mehr

Produktbeschreibung
Unternehmensfinanzierungen mittels stiller Gesellschaften, partiarischer Darlehen und Genussrechten weisen sowohl typische Merkmale einer Eigen- als auch einer Fremdkapitalfinanzierung auf. Sie sind daher als mezzanine Kapitaltitel einzuordnen. Der Autor untersucht die rechtliche Abgrenzung und Einordnung dieser drei Finanzierungsinstrumente unter Berücksichtigung der historischen Entwicklungen, deren Analyse vorangestellt wird. Zudem setzt sich die Arbeit mit den typischen Problembereichen im GmbH-Recht auseinander, die durch den hybriden Charakter dieser Finanzierungsinstrumente entstehen: der Frage nach der Vertretungskompetenz und der Erforderlichkeit von Gesellschafterbeschlüssen beim Abschluss derartiger Finanzierungsverträge sowie der Frage nach der Stellung dieser mezzaninen Kapitalgeber im Bereich des Rechts der Gesellschafterdarlehen.
Autorenporträt
Der Autor: Tim Ebert, geboren 1979 in Braunschweig, studierte von 1999 bis 2006 Rechtswissenschaften sowie Volks- und Betriebswirtschaftslehre in Kiel und an der University of Surrey in Guildford (UK). Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen 2004 begann er mit der Doktorarbeit. Seine wirtschaftswissenschaftlichen Studien schloss er 2006 mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) ab. Nach Fertigstellung seiner Dissertation im Jahr 2007 begann der Autor mit dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Kiel, welches er 2009 nach Stationen in New York, Hamburg und Dubai mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen abschloss.