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Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen (Outsourcing) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), also im Wesentlichen die Bestimmungen von § 64a Abs. 4 VAG und deren Konkretisierung durch die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erörterung des § 64a Abs. 4 VAG zeigt der Autor Parallelen, aber auch Widersprüche zu der verwandten bankaufsichtsrechtlichen Auslagerungsvorschrift des § 25a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) auf.…mehr

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Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen (Outsourcing) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), also im Wesentlichen die Bestimmungen von § 64a Abs. 4 VAG und deren Konkretisierung durch die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erörterung des § 64a Abs. 4 VAG zeigt der Autor Parallelen, aber auch Widersprüche zu der verwandten bankaufsichtsrechtlichen Auslagerungsvorschrift des § 25a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) auf. Die jeweils einschlägigen Rundschreiben der BaFin bezieht er mit in die Gesamtbetrachtung ein. Um der internationalen Prägung des Aufsichtsrechts und dessen Anforderungen an Auslagerungen gerecht werden zu können, werden stets auch internationale Vorgaben - sei es in Form von Richtlinien, Verordnungen oder aber lediglich unverbindlichen Empfehlungen oder Standards - herangezogen. Die Arbeit zeigt dem nationalen Gesetzgeber teilweise Handlungsbedarf für die Herstellung der Richtlinienkonformität mit Solvency II auf. Den Unternehmen liefert die eingehende Untersuchung wichtige Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Auslagerungen. Von rechtswissenschaftlicher Seite ist es die erste ausführliche Auseinandersetzung mit den seit 1.1.2008 geltenden Anforderungen.

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Autorenporträt
Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.