Inhaltsangabe:Problemstellung: Betrachtet man die Anforderungen, die seit den letzten dreißig Jahren an oberstufengemäßen und abiturrelevanten Sportunterricht gestellt werden, könnte sich folgender Eindruck verdichten: Je länger die Diskussionen andauern, desto komplexer und anspruchsvoller erscheinen die Anforderungen, denen der Sportunterricht als gleichwertiges Fach im Kanon der Abiturfächer genügen muss. Sieht sich der Schulsport in den siebziger und achtziger Jahren schwerpunktmäßig einem Qualifikationsauftrag verpflichtet, der sich im Grundkurs auf die Vertiefung und Verbesserung konditioneller Fähigkeiten und technomotorischer Fertigkeiten in ausgewählten Sportarten konzentriert und im Leistungskurs vornehmlich die Vermittlung wissenschaftstheoretischen Fachwissens vorsieht, richtet sich in den neunziger Jahren der Blick zunehmend auf die erzieherischen Potentiale des Sports, um mit ihnen einen entsprechenden Anteil an der Trias der Ziele der gymnasialen Oberstufe leisten zu können. Analysiert man die Richtlinien und Lehrpläne Sport für Gymnasien des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1999 mit Blick auf die Umsetzung abiturrelevanten Sportunterrichts, verdichtet sich jedoch der Verdacht, allein Lösungen bzw. Umsetzungshilfen auf einer theoretischen Ebene beschrieben zu haben. Eine Anbindung an eine detaillierte Problemsituation aus dem Unterricht, auf welche die empfohlenen Absichten eine konkrete Qualitätsentwicklung darstellen, bleibt hingegen verborgen. Ebenfalls verborgen bleiben jedoch auch vergleichbare Normen und Kriterien der Abiturfähigkeit, welche den Status eines Abiturfaches legitimieren. Demnach könnte es als folgerichtig bezeichnet werden, dass mit der Einführung der neuen Richtlinien und Lehrpläne das Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWWF) quasi die Konsequenzen aus den fachdidaktischen Versäumnissen zieht und dem Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe eine grundsätzliche Legitimation als viertes Prüfungsfach in der Abiturprüfung abspricht. Gleichzeitig wird dem Fach Sport jedoch die Rücknahme dieses Beschlusses in Aussicht gestellt, falls es innerhalb eines Schulversuchs gelinge, die Abiturfähigkeit des Faches nachzuweisen. Ausgehend von dem Schulversuch liegt die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Arbeit darin, die Schieflage zwischen theoretischer Fachdiskussion und konkreter Unterrichtssituation auszugleichen. Diese Zielsetzung ist: - [...]
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