Das règlement intérieur d'entreprise ist ein zentrales Rechtsinstitut des französischen Arbeitsrechts. Es enthält Gegenstände, die nach deutschem Recht zur "Ordnung des Betriebs" im Sinne des
87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehören würden, geht aber teilweise auch darüber hinaus. Anders als eine deutsche Betriebsordnung wird das règlement intérieur einseitig vom Arbeitgeber erlassen. Dieser muss die Arbeitnehmervertretungen lediglich konsultieren und den beschlossenen Entwurf dem Arbeitsinspektor vorlegen. Die Länderstudie bietet eine grundlegende Analyse des Anwendungsbereichs, der Errichtungsvoraussetzungen, des Regelungsgegenstands, der Wirkungen sowie der vor allem durch die staatliche Arbeitsinspektion ausgeübten Rechtmäßigkeitskontrolle. Ein Originalmuster und eine Übersetzung der maßgeblichen Vorschriften sollen das Verständnis erleichtern und es dem deutschen Leser ermöglichen, das fremde Rechtsinstitut in seiner Gesamtheit zu erschließen.
87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehören würden, geht aber teilweise auch darüber hinaus. Anders als eine deutsche Betriebsordnung wird das règlement intérieur einseitig vom Arbeitgeber erlassen. Dieser muss die Arbeitnehmervertretungen lediglich konsultieren und den beschlossenen Entwurf dem Arbeitsinspektor vorlegen. Die Länderstudie bietet eine grundlegende Analyse des Anwendungsbereichs, der Errichtungsvoraussetzungen, des Regelungsgegenstands, der Wirkungen sowie der vor allem durch die staatliche Arbeitsinspektion ausgeübten Rechtmäßigkeitskontrolle. Ein Originalmuster und eine Übersetzung der maßgeblichen Vorschriften sollen das Verständnis erleichtern und es dem deutschen Leser ermöglichen, das fremde Rechtsinstitut in seiner Gesamtheit zu erschließen.