Der Bankenmarkt unterliegt einer zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung. Diese Entwicklung stellt besondere Anforderungen an das Bankenaufsichtsrecht. Das Kreditwesengesetz als das deutsche Bankenaufsichtsrecht ist auf inländische Sachverhalte zugeschnitten. Umstritten ist, inwieweit es auch auf grenzüberschreitend tätige Institute anwendbar ist. Ziel der Arbeit ist es, die aufsichtsrechtliche Erfassung dieser Institute zu untersuchen und auf ihre Schlüssigkeit hin zu überprüfen. Dazu zeigt die Arbeit die kreditwesenrechtlichen Erlaubnispflichten auf. Institute ohne inländische Hauptverwaltung können keine Erlaubnis erhalten. Daher geht die Arbeit auch der Frage nach, inwieweit die fehlende Erlaubnisfähigkeit insbesondere vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts stimmig ist. Abschließend behandelt sie die kreditwesenrechtliche Zulässigkeit von grenzüberschreitenden Verwaltungssitzverlegungen.