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Erscheint im August 2014 - angekündigt in Vorschau II/2014.
Der Sonderband zum Landschafts- und Naturschutzrecht sowie zum europäischen Umweltrecht.
stellt die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer dar.
Der Band gliedert sich u.a. in folgende Bereiche: - Umweltprüfung - Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung - Habitat-LR und Natura 2000 - Vogelschutz-RL - Gewässerschutz - Überwachungspflichten -
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Produktbeschreibung
Erscheint im August 2014 - angekündigt in Vorschau II/2014.

Der Sonderband zum Landschafts- und Naturschutzrecht sowie zum europäischen Umweltrecht.

stellt die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer dar.

Der Band gliedert sich u.a. in folgende Bereiche:
- Umweltprüfung
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Habitat-LR und Natura 2000
- Vogelschutz-RL
- Gewässerschutz
- Überwachungspflichten
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Übereinkommen von Aarhus
- Zugang zu den Gerichten.

Zielgruppe:

Verwaltungsbehörden und -gerichte, Rechtsanwälte.
Autorenporträt
Hans-Dieter Upmeier, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Münster a.D., Altenberge, bis 2013 Mitherausgeber der Zeitschrift BauR.
Rezensionen
Aus der Presse zu bisher erschienenen Bänden:

'...die unentbehrliche Auswahl der einschlägigen deutschen Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht bis zum Verwaltungsgericht... Hans-Dieter Upmeier ist ein unbestechlicher Chronist der Entwicklung von Recht, Literatur und Rechtsprechung.' -- Ltd. Akademischer Direktor Dr. Dieter Martin, VR 2013, 143

"... wertvolle Fundgrube für die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen mit Bezügen zu den erschiedensten Themenbereichen des öffentlichen Baurechts. Er ist demjenigen Nutzer als interessante Lektüre zu empfehlen, der sich umfassend und zuverlässig 'auf den Stand der Dinge' bringen oder nur darüber informieren möchte, welche Streitfragen aktuell die gerichtliche wie behördliche Praxis beschäftigen." -- Dr. Bernd Köster BauR 2009, 1490