Deutsche Unternehmen, die gem.
292a HGB nach US-GAAP bilanzieren, haben latente Steuern nach SFAS No. 109 (Accounting for Income Taxes) abzugrenzen. Dabei ergeben sich in zweifacher Hinsicht Probleme: Zum einen entsteht ein Konfliktpotential aus der Befreiungsregel des
292a HGB durch das Zusammentreffen von SFAS No. 109 und EG-Richtlinien. Zum anderen werfen institutionelle Besonderheiten des deutschen Steuerrechts Fragen auf, die SFAS No. 109 nicht regelt. Kritisch sind insbesondere die bilanzielle Behandlung des Ausschüttungspotentials aus dem Anrechnungsverfahren und die Zusammensetzung des gesetzlich maßgebenden Steuersatzes in der Überleitungsrechnung. Ausgehend von einer umfassenden Darstellung der Bestimmungen des SFAS No. 109 werden in dieser Arbeit für die praktisch bedeutsamen Fragen theoretisch fundierte Lösungen abgeleitet, die bei der Umsetzung der US-amerikanischen Regelung als Leitfaden dienen können.
292a HGB nach US-GAAP bilanzieren, haben latente Steuern nach SFAS No. 109 (Accounting for Income Taxes) abzugrenzen. Dabei ergeben sich in zweifacher Hinsicht Probleme: Zum einen entsteht ein Konfliktpotential aus der Befreiungsregel des
292a HGB durch das Zusammentreffen von SFAS No. 109 und EG-Richtlinien. Zum anderen werfen institutionelle Besonderheiten des deutschen Steuerrechts Fragen auf, die SFAS No. 109 nicht regelt. Kritisch sind insbesondere die bilanzielle Behandlung des Ausschüttungspotentials aus dem Anrechnungsverfahren und die Zusammensetzung des gesetzlich maßgebenden Steuersatzes in der Überleitungsrechnung. Ausgehend von einer umfassenden Darstellung der Bestimmungen des SFAS No. 109 werden in dieser Arbeit für die praktisch bedeutsamen Fragen theoretisch fundierte Lösungen abgeleitet, die bei der Umsetzung der US-amerikanischen Regelung als Leitfaden dienen können.