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Immer öfter rücken die Grundsätze des Strafprozesses zu Gunsten des Strafverfolgungsinteresses in den Hintergrund. Insbesondere steht der hehre Grundsatz der Unmittelbarkeit in der Gefahr zu einem reinen Formalprinzip degradiert und durch extensive Anwendung von Ausnahmevorschriften ausgehöhlt zu werden. Diese Arbeit versucht anhand der Durchbrechungsnorm des 251 I Nr. 2 StPO am Beispiel dreier Konstellationen das Gleichgewicht zwischen Strafverfolgungsinteresse und Unmittelbarkeitsgrundsatz zu finden. Allein die strenge Einhaltung der Unmittelbarkeitsmaxime ermöglicht - unter bestmöglicher…mehr

Produktbeschreibung
Immer öfter rücken die Grundsätze des Strafprozesses zu Gunsten des Strafverfolgungsinteresses in den Hintergrund. Insbesondere steht der hehre Grundsatz der Unmittelbarkeit in der Gefahr zu einem reinen Formalprinzip degradiert und durch extensive Anwendung von Ausnahmevorschriften ausgehöhlt zu werden. Diese Arbeit versucht anhand der Durchbrechungsnorm des
251 I Nr. 2 StPO am Beispiel dreier Konstellationen das Gleichgewicht zwischen Strafverfolgungsinteresse und Unmittelbarkeitsgrundsatz zu finden. Allein die strenge Einhaltung der Unmittelbarkeitsmaxime ermöglicht - unter bestmöglicher Garantie der Rechte des Angeklagten - Unklarheiten oder Widersprüche einer Aussage durch Gegenfragen und Interaktion zu beseitigen sowie nonverbale Elemente zu beobachten und zu würdigen. Die Lösung des Zielkonflikts gebietet eine restriktive Auslegung des
251 I Nr. 2 StPO.
Autorenporträt
Die Autorin: Verena Orend, geboren in München 1983, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und promovierte 2009. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin in München.