Der erste umfassende Kurzkommentar zum Sterbeverfügungsgesetz
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11. Dezember 2020, das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufzuheben, wurde eine neue gesetzliche Regelung betreffend der Hilfe zum selbstbestimmten Sterben notwendig. Das neu erlassene Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) setzt das Erkenntnis des VfGH um und regelt detailliert den assistierten Suizid.
Der Kurzkommentar zum StVfG umfasst alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und praktische, weiterführende Hinweise. Diese wurden ausschließlich von Legisten und Legistinnen erarbeitet, die im Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ergänzt wird das Werk durch die Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung und den Schlussbericht des Dialogforums Sterbehilfe.
Mit dem Kurzkommentar erhalten alle in den Prozess eingebundenen Personen, wie Pflegekräfte, Ärztinnen, Notare, Juristinnen, Apothekerinnen und Hilfe leistende Personen, eine erste Leitlinie an die Hand.
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11. Dezember 2020, das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufzuheben, wurde eine neue gesetzliche Regelung betreffend der Hilfe zum selbstbestimmten Sterben notwendig. Das neu erlassene Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) setzt das Erkenntnis des VfGH um und regelt detailliert den assistierten Suizid.
Der Kurzkommentar zum StVfG umfasst alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und praktische, weiterführende Hinweise. Diese wurden ausschließlich von Legisten und Legistinnen erarbeitet, die im Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ergänzt wird das Werk durch die Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung und den Schlussbericht des Dialogforums Sterbehilfe.
Mit dem Kurzkommentar erhalten alle in den Prozess eingebundenen Personen, wie Pflegekräfte, Ärztinnen, Notare, Juristinnen, Apothekerinnen und Hilfe leistende Personen, eine erste Leitlinie an die Hand.