Arbeitsgerichtliche Entscheidungen nach § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 17 bis 17b GVG
Verena Findeisen
Broschiertes Buch

Arbeitsgerichtliche Entscheidungen nach § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 17 bis 17b GVG

Unter besonderer Berücksichtigung von Rechtskraft und Bindungswirkung

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Oft verweist ein Gericht einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg oder innerhalb seines Rechtswegs an ein anderes örtliches Gericht, obwohl das verweisende Gericht bei genauerer Betrachtung selbst zuständig ist. Im Kern geht es um Entscheidungen nach48 Abs. 1 ArbGG, der nach Maßgabe seiner Nr. 1 und Nr. 2 auf die17 bis 17b GVG verweist. Ein Verweisungsbeschluss ist nach48 Abs. 1 ArbGG i.V.m.17a Abs. 2 S. 3 GVG für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Auch ein sachlich fehlerhafter, aber rechtskräftiger Verweisungsbeschluss er...