Ziel meiner Arbeit war es, die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsordnungen herauszuarbeiten. Der wichtigste Punkt, der beiden Rechtsordnungen gemein ist, ist, dass in erster Linie immer das Kindeswohl Richtschnur für alle Entscheidungen, die Obsorge betreffend, ist. Mit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 in Österreich wurde vor allem mit
180 ABGB, der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung, ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wesentlichste Unterschied zwischen der österreichischen und der deutschen Rechtsordnung geschaffen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Obsorge nach der Scheidung ist noch das Kontakt- und Informationsrecht (
186, 187, 189 ABGB) beziehungsweise das Umgangs- und Auskunftsrecht (
1684, 1686 BGB) , wie es in Deutschland genannt wird. Diese Rechte sind in beiden Rechtsordnungen gleich ausgestaltet.
180 ABGB, der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung, ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wesentlichste Unterschied zwischen der österreichischen und der deutschen Rechtsordnung geschaffen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Obsorge nach der Scheidung ist noch das Kontakt- und Informationsrecht (
186, 187, 189 ABGB) beziehungsweise das Umgangs- und Auskunftsrecht (
1684, 1686 BGB) , wie es in Deutschland genannt wird. Diese Rechte sind in beiden Rechtsordnungen gleich ausgestaltet.