Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Magna cum laude, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natürlichenund juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehrvon einander zu unterscheiden. Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dientder ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2)gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnetdie Familienzugehörigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt.Darüber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Rechtauf einen eigenen Namen.Das Namensrecht ist mit der Persönlichkeit des menschlichen Lebenseng verknüpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die körperlicheUnversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persönlichkeit oder der Ehre. DieBestimmung des Familiennamens über die Generationen hinweg machte alsoVorschriften über den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den großenKodifikationen, wie z.B. der Aufklärung und dem französischen Code Civil,erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgänge zumErwerb eines Namens führen sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichenNormen in die Zivilgesetzbücher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung desRechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahresund gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Ländern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
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