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Die Anerkennung mitgliedstaatlicher zivilprozessualer Entscheidungen ist wichtiger Bestandteil des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums. Gleichwohl wird neben der Wirkung der Vollstreckbarkeit die Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen vor allem in den jüngsten europäischen Verordnungen auf diesem Gebiet nur beiläufig behandelt.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption der Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im europäischen Zivilprozessrecht. Neben einer grundlegenden Überprüfung der dogmatischen Konzeption des Prinzips der Anerkennung im europäischen
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Produktbeschreibung
Die Anerkennung mitgliedstaatlicher zivilprozessualer Entscheidungen ist wichtiger Bestandteil des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums. Gleichwohl wird neben der Wirkung der Vollstreckbarkeit die Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen vor allem in den jüngsten europäischen Verordnungen auf diesem Gebiet nur beiläufig behandelt.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption der Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im europäischen Zivilprozessrecht. Neben einer grundlegenden Überprüfung der dogmatischen Konzeption des Prinzips der Anerkennung im europäischen Kontext beschäftigt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage, wie die zahlreichen europäischen Verordnungen mit dem Prinzip der Anerkennung umgehen - insbesondere auch im Verhältnis zur Vollstreckbarkeit mitgliedstaatlicher Entscheidungen - und welche Fallstricke sich hier ergeben. Es werden Unzulänglichkeiten der europäischen Konzeption der Anerkennung aufgezeigt und unterschiedliche Lösungsansätze erörtert.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e. V. ausgezeichnet und mit einer Dissertationsauszeichnung der Justus-Liebig-Universität Gießen im Jahr 2020 gewürdigt.
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Autorenporträt
Victoria Maria Jakowski studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften in Heidelberg, Genf und Frankfurt am Main. Im Anschluss absolvierte sie das Referendariat im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main mit Stationen in Brüssel und San Francisco. Zwischen 2017 und 2019 war sie als Rechtsanwältin bei einer großen Wirtschaftskanzlei in München tätig. Im Wintersemester 2019/2020 promovierte sie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen zum Thema »Das Anerkennungsregime des europäischen Zivilprozessrechts für mitgliedstaatliche Entscheidungen«. Sie ist als Referentin in der Bayerischen Staatskanzlei tätig.