Mittelpunkt der Arbeit ist der Konflikt, der durch das Verbot von Meinungsäußerungen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entsteht, obwohl die Meinungsfreiheit für diese Grundordnung gemeinhin als "schlechthin konstituierend" erachtet wird. Der Autor nimmt diesen Konflikt zum Anlass, das daraus entstehende Spannungsverhältnis u.a. aus demokratietheoretischer Sicht zu analysieren und die Funktionalität demokratieschützender Meinungsäußerungsverbote als Instrumente wehrhafter Demokratie zu hinterfragen. Exemplarisch werden diese Fragen anhand der Verbote in den
83, 86, 86a (Abs. 1 Nr. 1) und 90a StGB erarbeitet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese gesetzlichen Verbote dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mitunter zuwiderlaufen und sich nur teilweise als wirksame Instrumente wehrhafter Demokratie darstellen.
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83, 86, 86a (Abs. 1 Nr. 1) und 90a StGB erarbeitet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese gesetzlichen Verbote dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mitunter zuwiderlaufen und sich nur teilweise als wirksame Instrumente wehrhafter Demokratie darstellen.
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»Das vorliegende Buch markiert einen wichtigen Schritt vom Staats- zum Verfassungsschutzrecht, welches sich nicht nur so nennt, sondern auch seine Selbstbezeichnung, seinen Gegenstand und dessen Vorgaben ernst nimmt. Wer zeitgemäßes Verfassungsschutz(straf)recht betreiben will, muss sich an den hier erreichten Maßstäben messen lassen. Ein großer Wurf!« Prof. Dr. Christoph Gusy, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 6/2020