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Wie können Verwaltungsakte, auch unter der Berücksichtigung von Technologien wie maschinellem Lernen, automatisiert erlassen werden? Lässt sich das Gesetz in Code abbilden, sodass auch automatisiertem Verwaltungshandeln sachlich-inhaltliche Legitimation zukommen kann? Wie kann demokratische Kontrolle bei mitunter intransparenten Systemen gewährleistet werden, wie die Entscheidungsträgerschaft legitimierter Amtswalter?
Die Untersuchung schlussfolgert, dass für den Einsatz der Automationstechnik in der öffentlichen Verwaltung über den aktuellen Realisierungsstand hinaus
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Produktbeschreibung
Wie können Verwaltungsakte, auch unter der Berücksichtigung von Technologien wie maschinellem Lernen, automatisiert erlassen werden? Lässt sich das Gesetz in Code abbilden, sodass auch automatisiertem Verwaltungshandeln sachlich-inhaltliche Legitimation zukommen kann? Wie kann demokratische Kontrolle bei mitunter intransparenten Systemen gewährleistet werden, wie die Entscheidungsträgerschaft legitimierter Amtswalter?

Die Untersuchung schlussfolgert, dass für den Einsatz der Automationstechnik in der öffentlichen Verwaltung über den aktuellen Realisierungsstand hinaus Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Sie zeigt jedoch auch Grenzen des Technikeinsatzes aus Gründen demokratischer Steuerung und Kontrolle auf - insbesondere im Hinblick auf Systeme des maschinellen Lernens. Weiterhin wird ergründet, wie die Entscheidungsträgerschaft legitimierter Amtswalter bei dem Einsatz von Automationssystemen gewahrt werden kann - beispielsweise durch Einbindung der Verwaltung in Programmierprozesse.
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Rezensionen
»Herold ist mit ihrer Darstellung ein differenzierter Blick auf das Verhältnis von menschlicher Entscheidung und digitalem Verwaltungsvollzug gelungen. Das Buch regt dazu an, sich grundlegend mit dem Begriff der menschlichen Entscheidung auseinanderzusetzen, und es führt deutlich vor Augen, dass der 'menschliche Faktor' bei der digitalen Rechtsanwendung ein quantitativ und qualitativ anderer ist.« PD Dr. Ariane Berger, in: Die Verwaltung, Bd. 54, 2/2021