Die Menschenrechte, beschworen in vielen Verfassungen, gelten heute als Basis für die Stellung des Individuums innerhalb des Staates. Aber woher kommt der Menschenrechtsbegriff? Dieser Frage geht der Autor nach. Er stößt auf die Vorstellung von einer dem Menschen eigenen Würde, die sich sowohl in westlicher als auch in ostasiatischer Philosophie und Theologie findet. Aus der vergleichenden Darstellung der Begründung der Menschenrechte in Christentum und Tonghak ermittelt er als Grundlage der Menschenrechte eine interreligiöse Metaebene.Religiosität erscheint als Ausgangspunkt für den Menschenrechtsbegriff und somit als Voraussetzung eines jeden Demokratisierungsprozesses.
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