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Yannick Schönwälder untersucht mit der Marktmanipulation (§§ 20a, 39, 38 WpHG) einen Zentraltatbestand des Kapitalmarktstrafrechts, der oftmals als Vorbote eines neuen Wirtschaftsstrafrechts gesehen wird. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen der Strafbarkeit und dem spezifischen Kernbereich des Strafbaren erörtert der Autor zunächst Lösungen für Zweifelsfragen auf Ebene der Tathandlung.
Die Auseinandersetzung mit dem ambivalent interpretierbaren Einwirkungskriterium des § 38 II WpHG bildet nachfolgend den Schwerpunkt der Arbeit. Der Autor analysiert die sich aus der erfolgsbezogenen
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Produktbeschreibung
Yannick Schönwälder untersucht mit der Marktmanipulation (§§ 20a, 39, 38 WpHG) einen Zentraltatbestand des Kapitalmarktstrafrechts, der oftmals als Vorbote eines neuen Wirtschaftsstrafrechts gesehen wird. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen der Strafbarkeit und dem spezifischen Kernbereich des Strafbaren erörtert der Autor zunächst Lösungen für Zweifelsfragen auf Ebene der Tathandlung.

Die Auseinandersetzung mit dem ambivalent interpretierbaren Einwirkungskriterium des § 38 II WpHG bildet nachfolgend den Schwerpunkt der Arbeit. Der Autor analysiert die sich aus der erfolgsbezogenen Auslegung des Einwirkungskriteriums ergebenden materiellen wie prozessualen Zurechnungsprobleme und deren (Nicht-)Adaption in Literatur und Rechtsprechung. Hierbei identifiziert er die psychische Kausalität als Kernproblem. De lege lata sieht er im Ergebnis eine prozessbezogene als die rechtsgutadäquatere Auslegung an. De lege ferenda wird für die Streichung des Einwirkungskriteriums plädiert.

Der Band bietet auch mittels Einbezug multidisziplinärer Erkenntnisse eine tiefgehende und kritische Analyse des geltenden Marktmanipulationsrechts.

Die Arbeit wurde 2010 mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der LMU München und 2011 mit dem Dissertationspreis der Münchener Juristischen Gesellschaft ausgezeichnet.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
"Schönwälder hat eine sehr anregende Untersuchung der strafbaren Marktmanipulation vorgelegt." Prof. Dr. Uwe Hellmann, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 9/2015