Eine stärkere Informationsorientierung der Bilanz, wie sie das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) anstrebt, steht im Spannungsverhältnis zu den Belangen des Gläubigerschutzes, um die es dem Kapitalschutz geht. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob mit dieser Reform tatsächlich eine Absenkung des Kapitalschutzniveaus verbunden ist. Es wird die neu eingeführte außerbilanzielle Ausschüttungssperre des
268 Abs. 8 HGB eingehend auf ihre Wirkungsweise und Kompensationstauglichkeit und darüber hinaus die jeweiligen Modifizierungen auf ihre Kapitalschutzrelevanz hin untersucht. Hierbei ließen sich jeweils höchst gegenläufige Auswirkungen auf die Kapitalbindung offenlegen. Nichtsdestotrotz ist festzustellen, dass das BilMoG jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung der Kapitalbindung mit sich bringt.
268 Abs. 8 HGB eingehend auf ihre Wirkungsweise und Kompensationstauglichkeit und darüber hinaus die jeweiligen Modifizierungen auf ihre Kapitalschutzrelevanz hin untersucht. Hierbei ließen sich jeweils höchst gegenläufige Auswirkungen auf die Kapitalbindung offenlegen. Nichtsdestotrotz ist festzustellen, dass das BilMoG jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung der Kapitalbindung mit sich bringt.