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Untersucht wird die Frage nach dem "Ob" einer Reform sowie der Frage nach dem "Wie" aus, also der praktischen Ausgestaltung im einzelnen. Dazu gehört der geltende Unfallfluchtparagraph auf den Prüfstand gestellt. Es sind die historischen Wurzeln der Verkehrsunfallflucht aufzuarbeiten. Sodann bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Schutzzweck des Tatbestandes, um schließlich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift im Hinblick auf das Prnzip des "nemo tenetur se ipsum accusare" zu klären, wobei an dieser Stelle eine Einordnung der in 142 StGB normierten Pflichten vorzunehmen…mehr

Produktbeschreibung
Untersucht wird die Frage nach dem "Ob" einer Reform sowie der Frage nach dem "Wie" aus, also der praktischen Ausgestaltung im einzelnen. Dazu gehört der geltende Unfallfluchtparagraph auf den Prüfstand gestellt. Es sind die historischen Wurzeln der Verkehrsunfallflucht aufzuarbeiten. Sodann bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Schutzzweck des Tatbestandes, um schließlich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift im Hinblick auf das Prnzip des "nemo tenetur se ipsum accusare" zu klären, wobei an dieser Stelle eine Einordnung der in
142 StGB normierten Pflichten vorzunehmen ist. Von besonderem Interesse ist darüber hinaus die vorzunehmende Darstellung der seit Jahren kontrovers diskutierten Reformvorschläge, der kriminologischen Aspekte und ein rechtsvergleichender Blick ins europäische Ausland. Es gilt die vom Gesetzgeber mit dem 6.Strafrechtsreformgesetz eingefügten "Tätigen Reue" hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen und Rechtsfolge näher zu betrachten, um sodann die Praktibilität und Effizienz der "Tätigen Reue" im Wege einer eigenen Studie und Auswertung zu prüfen. Die Aspekte führen zu eigenen Vorschlägen hinsichtlich einer Reform.
Autorenporträt
Ich bin 1973 in Israel/Tel Aviv geboren. Seit 1983 lebe ich inDeutschland. An der Universität Bochum habe ich studiert. 1999habe ich das erste Staatsexamen und 2001 das zweite Staatsexamenabsolviert. Seit 2003 bin ich in Dortmund als Rechtsanwältinzugelassen. An der Universität Göttingen habe ich im Jahr 2006promoviert.