Hans Kelsen war einer der bedeutendsten Verfassungs- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts und Hauptvertreter der sogenannten »reinen Rechtslehre«. In seinem Aufsatz »Was ist Gerechtigkeit?« von 1953 erörtert er die Frage nach Gerechtigkeit als Problem der Lösung von Interessen- und Wertkonflikten und der Rechtfertigung menschlichen Verhaltens: Absolute Gerechtigkeit, so Kelsen, kann es nicht geben, relative Gerechtigkeit aber führt immerhin zu Toleranz.