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Der Verfasser untersucht, unter welchen Voraussetzungen den Arzt, der in einen arbeitsteilig aufgespaltenen Arbeitsprozeß eingebunden ist, für fremde Fahrlässigkeit die eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit trifft. Er setzt sich kritisch mit den bisherigen von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Lösungsmodellen auseinander. Dabei zeigt er, daß es für den als Mittel der Haftungsrestriktion überwiegend propagierten Vertrauensgrundsatz nur einen eingeschränkten Anwendungsbereich gibt. Außerdem kommt er zu dem Ergebnis, daß es den einen Vertrauensgrundsatz schlechthin nicht gibt. Soweit…mehr

Produktbeschreibung
Der Verfasser untersucht, unter welchen Voraussetzungen den Arzt, der in einen arbeitsteilig aufgespaltenen Arbeitsprozeß eingebunden ist, für fremde Fahrlässigkeit die eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit trifft. Er setzt sich kritisch mit den bisherigen von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Lösungsmodellen auseinander. Dabei zeigt er, daß es für den als Mittel der Haftungsrestriktion überwiegend propagierten Vertrauensgrundsatz nur einen eingeschränkten Anwendungsbereich gibt. Außerdem kommt er zu dem Ergebnis, daß es den einen Vertrauensgrundsatz schlechthin nicht gibt. Soweit er überhaupt Anwendung findet, ist er abhängig von den unterschiedlichen Strukturen mehrheitlichen medizinischen Zusammenwirkens. Maßgebende Bedeutung kommt daher der Frage zu, inwieweit der Arzt in der Lage war, fremdes Verhalten zu steuern.
Autorenporträt
Der Autor: Hans-Werner Umbreit wurde 1958 in Westerland auf Sylt geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Kiel von 1981 bis 1986. Die große Juristische Staatsprüfung legte er 1990 ab. Seit dem Frühjahr 1991 ist er als Rechtsanwalt in Westerland auf Sylt tätig.