Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Hauptseminar, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Weimarer Verfassung wird immer wieder ein enorm ausgeprägter Kompromisscharakter bescheinigt: Diese Verfassung sei ein unentschiedener, ja unausgegorener Mittelweg zwischen den Zielen und Interessen der gemäßigten Arbeiterbewegung einerseits und denen des (demokratischen) Bürgertums andererseits gewesen.
Die Arbeit soll nicht eine Analyse der Weimarer Reichsverfassung oder einzelner Bestandteile zum Ziel haben. Vielmehr soll untersucht werden, inwiefern sich unter den gegebenen Konstellationen jener vermeintliche Kompromisscharakter der Verfassung entwickeln konnte. Hierin soll auch die Frage enthalten sein, inwieweit die Ergebnisse - die endgültige Verfassungsform - den Anschauungen und Zielen der beteiligten Parteien entsprachen, bzw. warum dies eben gerade nicht der Fall war.
Hierfür erscheint es weder möglich, noch notwendig oder zweckmäßig, das gesamte Verfassungswerk auf diese Fragen hin zu untersuchen. Vielmehr sollen einerseits Abschnitte der Verfassung behandelt werden, die sich (in der Folgezeit) als historisch bedeutsam erwiesen - wie z.B. die Stellung des Reichspräsidenten - und anderseits naturgemäß solche, die in den Beratungen und Lesungen der Nationalversammlung und des Verfassungsausschusses besondere Kontroversen hervorriefen, eben diejenigen, in denen das Kompromisshafte in hohem Maße fassbar sein könnte. Da die Verfassungsarbeit der Nationalversammlung schlechterdings aus dem Nichts entsprungen ist, ist ein kurzer Blick auf das Rüstzeug , mit dem sich die Beteiligten auf den Weg nach Weimar machten, unerlässlich.
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Die Arbeit soll nicht eine Analyse der Weimarer Reichsverfassung oder einzelner Bestandteile zum Ziel haben. Vielmehr soll untersucht werden, inwiefern sich unter den gegebenen Konstellationen jener vermeintliche Kompromisscharakter der Verfassung entwickeln konnte. Hierin soll auch die Frage enthalten sein, inwieweit die Ergebnisse - die endgültige Verfassungsform - den Anschauungen und Zielen der beteiligten Parteien entsprachen, bzw. warum dies eben gerade nicht der Fall war.
Hierfür erscheint es weder möglich, noch notwendig oder zweckmäßig, das gesamte Verfassungswerk auf diese Fragen hin zu untersuchen. Vielmehr sollen einerseits Abschnitte der Verfassung behandelt werden, die sich (in der Folgezeit) als historisch bedeutsam erwiesen - wie z.B. die Stellung des Reichspräsidenten - und anderseits naturgemäß solche, die in den Beratungen und Lesungen der Nationalversammlung und des Verfassungsausschusses besondere Kontroversen hervorriefen, eben diejenigen, in denen das Kompromisshafte in hohem Maße fassbar sein könnte. Da die Verfassungsarbeit der Nationalversammlung schlechterdings aus dem Nichts entsprungen ist, ist ein kurzer Blick auf das Rüstzeug , mit dem sich die Beteiligten auf den Weg nach Weimar machten, unerlässlich.
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